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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - 12 A 6256/96   

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https://dejure.org/1998,14518
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - 12 A 6256/96 (https://dejure.org/1998,14518)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.1998 - 12 A 6256/96 (https://dejure.org/1998,14518)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 12 A 6256/96 (https://dejure.org/1998,14518)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91

    Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - 12 A 6256/96
    Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28.91 -, ZBR 1992, S. 244 (246 f.); vgl. auch Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 30.94 - im Ansatz zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß die Zulassung von "Auflagen" in § 59 Abs. 5 BBesG den Dienstherrn grundsätzlich dazu befugt, die Erfüllung einer solchen "Auflage" - hier zur Verhinderung einer vorzeitigen Beendigung der Ausbildung bzw. eines Ausscheidens vor Ablauf einer Mindestdienstzeit als mit der Gewährung der Besoldung bezweckten Erfolg zu bestimmen mit der Folge, daß bei Nichteintritt dieses Erfolges unter den im einzelnen festgelegten Voraussetzungen die Bezüge zuviel gezahlt sind und zurückgefordert werden können.

    Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28.91 -, a.a.O. S. 247, bei der entsprechenden Anwendung des § 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative BGB im Rahmen der § 12 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 5 BBesG verlangt, daß der Dienstherr vor der zur Gewährung der Anwärterbezüge führenden Ernennung dem Bewerber seine Zweckbestimmung bekanntgibt.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 30.94

    Beamtenrecht: Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung eines Minderjährigen zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - 12 A 6256/96
    Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 28.91 -, ZBR 1992, S. 244 (246 f.); vgl. auch Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 30.94 - im Ansatz zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß die Zulassung von "Auflagen" in § 59 Abs. 5 BBesG den Dienstherrn grundsätzlich dazu befugt, die Erfüllung einer solchen "Auflage" - hier zur Verhinderung einer vorzeitigen Beendigung der Ausbildung bzw. eines Ausscheidens vor Ablauf einer Mindestdienstzeit als mit der Gewährung der Besoldung bezweckten Erfolg zu bestimmen mit der Folge, daß bei Nichteintritt dieses Erfolges unter den im einzelnen festgelegten Voraussetzungen die Bezüge zuviel gezahlt sind und zurückgefordert werden können.
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